Mit welchem Dokument kann ich nach Heirat eine Namensänderung beantragen?
Nach der standesamtlichen Trauung erhält man von der Standesbeamtin eine Eheurkunde diese ist gestempelt und unterschrieben und gilt als offizielles Dokument. Das Erste, was du hier tun solltest, ist diese zu digitalisieren das heißt einzuscannen und ein PDF daraus zu erzeugen. Zum einen habt ihr dann auf Ewigkeiten dieses offizielles Dokument gespeichert zum anderen benötigt ihr die Eheurkunde für alle Namensänderung so fern ihr noch keinen neuen Personalausweis habt.
Grundsätzlich verstehe ich auch hier schon nicht wieso man das nicht sofort als PDF bekommt aber das wäre ja zu einfach, wenn jeder Bürger in Deutschland ein persönliches Nutzerprofil bekommen würde, indem er alle Behördengänge online beantragen oder sogar abwickeln kann. Das jetzt im Detail mal zu erläutern würde aber den Rahmen dieses Artikels sprengen. Vielleicht mache ich dazu mal einem extra Beitrag, indem ich das ganze Mal beleuchte.
Namensänderung bei Personalausweis und Führerschein
Das wichtigste Dokument, was man benötigt, ist der, Personalausweis. Diesen kann man schon vorab beantragen und theoretisch nach der Trauung beim Bürgeramt direkt abholen. Praktisch sieht das Ganze in Köln so aus, dass man überhaupt keine zeitnahen Termine bekommt. Ich habe mich im April um einen Termin gekümmert und für Anfang Juni einen bekommen.
Grundsätzlich kann man bei der Stadt Köln sogar online Termine vereinbaren jedoch nur, wenn man nur eine Dienstleistung haben möchte. Da ich aber in meinem Fall gerne Führerschein und Perso zusammen geändert haben wollte, ging das natürlich nur telefonisch. Da frage ich mich wo jetzt das Problem liegt einfach zwei Dienstleistungen auszuwählen. Wichtig ist zu wissen, dass ihr euren Führerschein nicht zwangsläufig ändern müsst, da auf eurem neuen Personalausweis Geburtsname und neuer Name draufstehen.
Mit dem Termin lief alles super und nachdem ich alles bezahlt hatte, sagte mir die Dame ich könnte meinen neuen Personalausweis in 4 Wochen abholen. Zu der Lieferzeit des Führerscheins konnte sie mir keine Auskunft geben wie lange das dauert.
Nach 4 Wochen bekam ich ein Schreiben mit der PIN für den Personalausweis und konnte sogar online nachschauen ob dieser bereits in meinem Bürgeramt zur Abholung bereitliegt. Das geht zum Thema Digitalisierung schon in die richtige Richtung. Noch schöner wäre es natürlich, wenn der Perso mittels Einschreiben direkt an meine Wohnadresse geschickt worden wäre.
Bei Abholung des Personalausweises fragte ich dann auch direkt nach, wann denn der Führerschein zur Abholung bereitstünde. Daraufhin kam von der Dame nur ein Schulterzucken mit der Aussage, dass sie mir darüber keine Infos geben könnte. Ich sollte irgendwann nochmal vorbeikommen. Hier frage ich mich warum es nicht möglich ist, diesen Status abzufragen und den Burger entsprechend zu informieren. Nach über 7 Wochen nach meinem Termin bin ich dann nochmal auf Gut Glück zum Bürgeramt gefahren und jetzt war mein Führerschein auch da.
Namensänderung bei Bankkonten
Die Namensänderung bei den Banken verlieft fast problemlos und zu 95 % ging das online. Gerade bei den Direktbanken wie DKB, comdirect oder ING konnte man einfach ein Formular herunterladen was ausgefüllt und unterschrieben werden musste. Dieses Formular konnte man dann entweder direkt im Online Bereich mittels TAN an die Bank schicken oder musst es per Post im Original versenden. Wichtig ist natürlich hier das man immer eine digitale Kopie der Eheurkunde mit anhängt.
Nur bei einer klassischen Deutschen Bank gab es Probleme. Diese akzeptierten keine Eheurkunde, sondern nur den neuen Personalausweis. In Zeiten von Corona geht das bei dieser Bank auch nur mit einem persönlichen Termin in der Filiale. Hier scheint die Digitalisierung noch überhaupt nicht angekommen zu sein. Lustigerweise ging das On-Boarding bei Kontoeröffnung über einen Videocall.
Hierbei muss man aber erwähnen, dass es sich um ein Geschäftskundenkonto handelt bei dem man deutlich mehr Geld für die Kontoführung bezahlt.
Namensänderungen bei einer GbR
Eine weitere Frage, die sich im Rahmen der Namensänderung stellt, war wie löst man das mit einer GbR. Hierbei wird der Name der Firma ja jeweils aus den vollen Vor- und Nachnamen der Gesellschafter gebildet. Leider gab es zu dieser Frage überhaupt keine Infos im Internet also haben wir freundlich beim Gewerbeamt nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
Namensänderungen sind laut Gewerbeordnung nicht meldepflichtig.
Sofern keine Tätigkeitsänderung oder Änderung der Betriebsanschrift mit einher geht, muss bei der Gewerbemeldestelle nichts veranlasst werden.
Das heißt ihr müsst dem Gewerbeamt nicht zwangsläufig mitteilen, wenn sich euer Namen geändert habt und den alten Namen der GbR behalten. Das hat uns enorm viel bürokratischen Aufwand gespart und wir waren überrascht über diese Antwort.
Fazit
Bei so einfachen Themen wie eine Namensänderung sieht man sehr gut, was in Deutschland alles noch nicht digitalisiert ist. Dabei könnte es so einfach, wenn die Onlinefunktionalität des Personalausweises endlich mal mit einem vernünftigen digitalen Online Account verknüpft wäre und das deutschlandweit. Hierbei sollte der Bund ein einheitliches System erstellen und nicht die einzelnen Bundesländer ihr eigenes Süppchen kochen lassen. Aber bei diesem Vorschlag höre ich jetzt schon wieder die Aufschreie der Datenschützer.
Um systematisch alles zu ändern, empfehle ich euch am besten eine Liste zu erstellen, in der ihr eintragt, was ihr alles ändern müsst. Schreibt zusätzlich einen Status dahinter damit ihr wisst, wo ihr nochmal nachhaken müsst.
Wie ist eure Meinung zur Digitalisierung in deutschen Behörden?